• Wer kann ein Gesuch um einen Projektbeitrag einreichen?
    Wenn Sie ein einmaliges kulturelles Projekt von regionaler Bedeutung planen, wie z.B. ein Konzert, eine Theateraufführung, eine Lesung, eine Ausstellung oder ähnliches. Dieses muss in einer RKK-Gemeinde durchgeführt werden. Eine detaillierte Übersicht über die Kulturförderungskriterien der RKK erhalten Sie hier.
  • Wo muss das Gesuch eingereicht werden?
    Bei Ihrer Standortgemeinde und nicht bei der Geschäftsstelle der RKK. Die Kontaktangaben zu den einzelnen RKK-Gemeinden finden Sie hier.
    Wichtig: Projektbeitragsgesuche sind Gesuche an die Standortgemeinde. Nur wenn diese von der regionalen Ausstrahlung des betreffenden Projektes überzeugt ist, leitet sie das Gesuch an die RKK weiter. Ein zusätzlicher RKK-Beitrag ist ein Solidaritätsbeitrag der RKK-Gemeinden an ein Projekt, von welchem alle Einwohnerinnen und Einwohner der RKK-Region profitieren.
  • Wichtige Hinweise für Gesuchsteller
    Checkliste
    für Projektbeitragsgesuche
  • Fristen
    - Bitte beachten Sie, dass die RKK keine nachträglich eingereichten Gesuche akzeptiert. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der Standortgemeinde.
    - Der zuständige RKK-Ausschuss entscheidet jeweils im April und Oktober über die von den Gemeinden weitergeleiteten Gesuche. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gesuch mindestens 2 Monate früher an Ihre Standortgemeinde einzureichen, da diese ebenfalls darüber befinden muss.